Schomaker-Gartenprodukte GmbH & Co. KG

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Fa. Schomaker-Gartenprodukte GmbH & Co. KG. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung. Die Bedingungen gelten im vorgenannten Umfang auch für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.

2. Angebote

Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Bedingungen des Käufers sind nur gültig wenn wir diese schriftlich anerkannt haben. Die unsere Waren und Leistungen betreffenden Abbildungen, Zeichnungen, Prospekte, Werbeschriften, Merkblätter und die darin enthaltenen Daten, z.B. über Gewicht, Analysen und Beschaffenheit, sind unverbindliche Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich garantiert werden.

3. Produktangaben

Abweichungen von Produktangaben sind gestattet, sofern sie unerheblich oder trotz aller Sorgfalt unvermeidlich sind.

4. Beratung und Auskünfte

Anwendungstechnische Beratungen und Auskünfte geben wir nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Sie befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften bei der Verwendung unserer Waren ist der Käufer verantwortlich.

5. Preise

Die Preise enthalten keine Umsatzsteuer, sie wird zusätzlich berechnet. Für die Preisberechnung sind die jeweils am Liefertag geltenden Preise maßgebend, falls nicht schriftlich ausdrücklich ein Festpreis vereinbart wurde. Der Käufer ist, wenn sich der Preis zwischen Abschluss und Liefertag erhöht, berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag zurückzutreten. Änderungen von Frachten, Steuern, Zöllen und sonstigen öffentlichen Abgaben berechtigen zu entsprechenden Preisanpassungen, ohne dass ein Rücktrittsrecht des Käufers besteht.

6. Lieferstellung und Transportschäden

1.
Wir liefern in Originalversandeinheiten lt. unserer Preisliste. Sendungen, die wir gemäß unseren Konditionen frachtfrei (CPT) vornehmen, fertigen wir frei nächstgelegenem Stückgüterbahnhof bzw. bei Waggonladung frachtfrei der dem Empfänger nächstgelegenen und für Waggons zugelassenen Entladestelle in der Bundesrepublik Deutschland ab.
2.
Bei der LKW – Verladung erfolgt die Lieferung frei Gemeinde – Tarif Bereich Bundesrepublik Deutschland, aber ausschließlich Hausfracht. Mehrkosten für andere Formen (z. B. Expreßgut) gehen zu Lasten des Käufers. Wurden wegen des Versandweges und der Beförderungsmittel keine Vereinbarungen getroffen, so treffen wir die Wahl.

7. Gefahrübergang; Transportschäden

1.
Mit der Übergabe der Ware an den ersten Spediteur oder Frachtführer, spätestens mit dem Verlassen unserer Auslieferungsstelle, geht die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware, auch wenn wir die Transportkosten zahlen, auf den Käufer über. Dies gilt auch dann, wenn die Übergabe der Ware an den Frachtführer an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort erfolgte.
2.
Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Käufer unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen mit Kopie an uns innerhalb der dafür vorgesehenen besonderen Fristen geltend zu machen.
3.
Der Abschluß von Transport- und sonstigen Versicherungen bleibt dem Käufer überlassen.

8. Zahlung/Zahlungsverzug

Maßgebend sind unsere am Liefertag gültigen Zahlungsbedingungen. Die Zahlungsfrist beginnt in allen Fällen mit dem Tag der Absendung der Ware, es sei denn, bei Abschluss des Kaufvertrages wurden andere Zahlungsbedingungen vereinbart. Zahlungsverzug führt stets zur Fälligkeit unserer sämtlichen Forderungen gegen den Käufer. Bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, insbesondere bei Zahlungsrückstand, können wir vorbehaltlich weitergehender Ansprüche für weitere Lieferungen, Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen sowie eingeräumte Zahlungsziele widerrufen. Bei Zahlungsverzug können wir Fälligkeitszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz verlangen.
Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen soweit die Ausübung von Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechten gegenüber anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Kaufpreisforderungen bedürfen unserer Zustimmung.

9. Eigentumsvorbehalt

1.
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor, solange uns noch Forderungen aus der gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehen.
2.
Bei der Verarbeitung unserer Waren durch den Käufer gelten wir als Hersteller und erwerben Eigentum an den neu entstehenden Waren. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Waren zu dem der anderen Materialien. Ist im Falle der Verbindung oder Vermischung unserer Ware mit einer Sache des Käufers diese als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache in dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware zum Rechnungs- oder – mangels eines solchen – zum Verkehrswert der Hauptsache auf uns über. Der Käufer gilt in diesen Fällen als Verwahrer, die Verwahrung erfolgt unentgeltlich.
3.
Der Käufer ist berechtigt, über die in unserem Eigentum stehenden Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt. Alle Forderungen aus dem Verkauf von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Käufer schon jetzt im Verhältnis unseres Eigentumsanteils an den verkauften Waren zur Sicherung an uns ab. Anerkannte Saldoforderungen aus Kontokorrentabreden tritt der Käufer bereits jetzt in Höhe unserer dann noch offenen Forderungen an uns ab.
4.
Auf unser Verlangen hat der Käufer alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand der in unserem Eigentum stehenden Waren und über die gemäß Nr. 11.3 an uns abgetretenen Forderungen zu geben sowie seine Abnehmer von der Abtretung in Kenntnis zu setzen.
5.
Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Käufers die einstweilige Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Waren zu verlangen.
6.
Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 25 %, so werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

10. Gewährleistung und Haftung

1.
Beanstandungen wegen Sachmängeln, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, bei Warenübernahme auf dem Lieferschein des Frachtführers zu bestätigen und uns unverzüglich – bei erkennbaren Mängeln spätestens jedoch 14 Tage nach Erhalt der Ware – schriftlich geltend zu machen.
2.
Bei berechtigten Beanstandungen werden wir Fehlmengen nachliefern oder die Ware umtauschen. Ist uns ein Umtausch nicht möglich oder die Ersatzlieferung mangelhaft, werden wir nach Wahl des Käufers die Ware zurücknehmen oder einen Preisnachlass einräumen.
3.
Soweit uns nur einfache Fahrlässigkeit zur Last fällt, beschränkt sich unsere Haftung auf Fälle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Unsere Haftung ist in jedem Fall beschränkt auf den Ersatz vorhersehbarer Schäden.

11. Höhere Gewalt

Alle Ereignisse und Umstände, deren Verhinderung nicht in unserer Macht liegt, wie z.B. Naturereignisse, Krieg, Arbeitskämpfe, Rohstoff- und Energiemangel, unvermeidliche Verkehrs- und Betriebsstörungen, Feuer- und Explosionsschäden, Verfügungen von hoher Hand sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt entbinden uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von unseren vertraglichen Verpflichtungen. Dies gilt auch, soweit die Ereignisse und Umstände die Durchführung des betroffenen Geschäfts auf absehbare Zeit nachhaltig unwirtschaftlich machen oder bei unseren Vorlieferanten vorliegen.
Sollten diese obengenannten Ereignisse eintreten sind wir berechtigt direkt unsere Preise anzupassen oder vom Vertrag direkt zurückzutreten.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist unser Firmensitz. Gerichtsstand ist das für den Erfüllungsort zuständige Gericht. Ist der Käufer Vollkaufmann, ist der Gerichtsstand Meppen – oder nach unserer Wahl – der allgemeine Gerichtsstand des Käufers.

Stand: September 2009